Inspektion nach Fertigstellung/ Jährliche Hauptinspektion/ Kontrolle für Spielplätze gemäß EN 1176

Die Inspektion nach Fertigstellung sowie die jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen, auch Spielplatzprüfung Spielplatzkontrolle genannt, dienen der Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes des Spielgerätes, der Fundamente und der Spielplatzböden. Eine sachkundige, externe Inspektionsstelle, wie wir eine sind, führt diese einmal im Jahr durch.

Ein Nachweis über die Sachkunde kann in Deutschland z. B. durch eine Qualifizierung nach DIN SPEC 79161 erfolgen. Ziel der Spielplatzkontrolle ist es, dass eine Nutzung des Spielgerätes ohne die Gefahr von schwerwiegenden Verletzungen gewährleistet ist.

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen für Spielplätze

  • Vorgeschrieben laut EN 1176
    In der Norm EN 1176 Spielplatzgeräte ist die jährliche Hauptinspektion oder auch „Spielplatzprüfung“ vorgesehen. Die Norm ist kein Gesetz, aber kann als Stand der Technik angesehen werden und wird vom Gericht auch so bewertet.
  • Veränderungen durch Witterung und Nutzung
    Spielplätze sind einer starken Nutzung und jeglichem Wetter ausgesetzt: Bauteile verschleißen, verfallen oder verändern sich im Laufe der Zeit. Neue Fangstellen können entstehen oder Elemente so stark verwittern, dass keine Standfestigkeit mehr gegeben ist. Bei der jährlichen Kontrolle der Spielgeräte wird besonderen Wert auf die Prüfung von solchen Bauteilen gelegt. Die Kontrolle erfolgt deutlich intensiver und mit anderen Schwerpunkten als bei einer operativen Inspektion. So können zum Beispiel auch Bestandteile freigelegt und Öffnungen auf Fangstellen geprüft werden.
  • Besondere Gefahren erkennen
    Das Wissen in der Spielplatzbranche wächst ständig. Immer wieder entdecken Inspektoren Gefahrenstellen, die bis dato nicht bekannt waren – oder es stellt sich heraus, dass bestimmte Fangstellen doch nicht so kritisch zu bewerten sind, wie bisher angenommen. Wir von der SIG sind im engen fachlichen Austausch mit anderen Inspektoren und geben diese Erkenntnisse an Sie weiter – die Sicherheit auf Ihrem Spielplatz steht für uns an erster Stelle.

Die regelmäßige Spielplatzkontrolle liegt im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht in der Verantwortung des Betreibers. Betreiber können neben Städten und Kommunen auch Kindergärten, Schulen, Wohnungsbaugesellschaften aber auch Einkaufszentren und Restaurants sein.

Die Jahresinspektion ist mit der Hauptuntersuchung von Autos zu vergleichen. Nach EN 1176 hat die Spielplatzprüfung „objektiv“ durch eine sachkundige Person zu erfolgen. Als wesentliche Merkmale für die Objektivität werden in der EN 1176 z. B. Begriffe wie Unbefangenheit, Neutralität und Weisungsunabhängigkeit genannt.

  • Dies ist zu gewährleisten, wenn ein außenstehender Experte zu Rate gezogen wird.
  • Außerdem ist es hilfreich, dass eine Person, die weder betriebsblind noch wirtschaftlich befangen ist, den Spielplatz kontrolliert.
  • Es erhöht die Qualität deutlich, wenn nicht die Person, die die Wartung durchführt, sich selbst überprüft (Vieraugenprinzip). Das ist auch ein Grundprinzip der ISO 17090 für Inspektionsstellen.

Um in Deutschland die höchstmögliche Sicherheit von Spielplätzen und Spielgeräten über deren gesamte Lebensdauer hinweg zu erreichen, wurden in der DIN SPEC 79161 die Anforderungen für die Schulung und Prüfung von qualifizierten Spielplatzprüfern festgelegt. Diese festgelegte Qualifizierung soll für die Betreiber von Spielplätzen vereinfachen, einen entsprechenden Nachweis über die erforderliche Sachkunde einzufordern. So können sich Prüfer durch Fachverbände, z. B. der BSFH, zu qualifizierten Spielplatzprüfern zertifizieren lassen.

In Österreich gibt es kein Äquivalent zur DIN SPEC 79161. Hier ist es wichtig, auf die entsprechende Erfahrung (Referenzprojekte etc.) zu achten.

In einem telefonischen Erstgespräch klären wir die Rahmenbedingungen, Besonderheiten und erste Fragen. Sie bekommen von uns ein Angebot: Sobald Sie dieses annehmen, vereinbaren wir einen Inspektionstermin.

Bei der jährliche Hauptinspektion kommen wir zu Ihrem Spielplatz. Nachdem wir uns einen allgemeinen Überblick verschafft haben, prüfen wir die gesamte Spielanlage. Bei der Begehung achten wir auf die:

  • Frei- und Fallräume
  • Beschaffenheit der Aufprallflächen
  • Standsicherheit des Spielgerätes
  • Normkonformität von reparierten Anlagenteilen
  • Gefahren durch Witterungseinflüsse und Vandalismus
  • Funktionsfähigkeit
  • Verschleißteile
  • Fangstellen

Neben den eigentlichen Geräten werden auch Aspekte wie die Zugangssituation, Einfriedung, Beschilderung, Giftpflanzen und gefährdende Verunreinigungen in Betracht gezogen.

Die gefundenen Mängel werden nach Wunsch vor Ort besprochen und mögliche Lösungen zur Behebung erörtert. Dabei ist unsere jahrelange Inspektionserfahrung in Kombination mit der Erfahrung in Bau und Betrieb von Vorteil: Wir wissen, was normgerecht ist, und unterstützen praktikable und langfristige Lösungen, die nicht zu neue Probleme führen.

Abschließend wird ein Bericht erstellt, wobei die Mängel in zwei Gruppen eingeteilt werden: Schwere Mängel, die sofort zu beheben sind, und leichte Mängel, für die eine bestimmte Zeitspanne zur Behebung vorgegeben wird.

Mit der Zustellung des Berichtes ist unser Job für Sie noch nicht erledigt: Gerne dürfen Sie uns beim Auftauchen von Fragen oder bei der Lösungssuche für bestimmte Probleme kontaktieren. Wir sehen uns eher als langfristigen Partner, der Ihnen bei sämtlichen Themen rund um die Sicherheit auf dem Spielplatz zur Seite steht.

Immer wieder erreicht uns die , ob Niedrigseilgärten auch nach EN 1176 geprüft werden müssen. Grundsätzlich werden Niedrigseilgärten eher in der Hochseilgartennorm EN 15567 betrachtet. Hier wird allerdings auf die Zugänglichkeit der Anlage verwiesen. Wenn die Elemente öffentlich zugänglich sind, also keine Zugangssicherung gegen unbeaufsichtigtes Nutzen vorhanden ist, hat eine Prüfung nach EN 1176 zu erfolgen. Grundsätzlich gilt jedoch: Egal nach welcher Norm geprüft wird, Niedrigseilgärten sind immer einer Erst- sowie Jahresinspektion zu unterziehen.

Walter Siebert ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger: „Wenn ein Unfall passiert und ich als Gutachter herangezogen werde, muss ich – abgesehen vom Unfallhergang – meistens folgende Fragen beantworten:

  1. Gibt es eine Norm oder Regeln?
  2. Wurde diese Norm oder Regel eingehalten?

 

Da in der Norm EN 1167 eine Jahresinspektion gefordert ist, sind diese Fragen zumeist einfach zu klären. Wenn man sich an die Norm hält, wird angenommen, dass man nach dem Stand der Technik handelt.

Wir leben in einer Zeit, in der die Dokumentation immer wichtiger wird. Wir geben unser Wissen über die aktuellen Entwicklungen aktiv an unsere Kunden weiter und geben Hinweise, wie die Dokumentation verbessert werden kann. Allgemein gilt der Spruch: „Wer schreibt, der bleibt.“

Wichtig ist nicht nur die Jahresinspektion inklusive Inspektionsbericht, sondern auch die Dokumentation der Mängel. Unsere Kunden bekommen von uns ein Dokument, in der sie diese Behebung der Mängel übersichtlich festhalten können. Wir empfehlen, dieses Dokument zum Bericht abzulegen.

Auch operative Inspektionen, die in den Aufgabenbereich des Betreibers fallen, sollten mit einer Checkliste dokumentiert werden.

Feedback vom Kunden: "Für uns ist Sicherheit oberste Priorität – Wir betreiben nachhaltige Sicherheitsforschung: Bauteile sollen verwendet werden, solange sie sicher ihren Zweck erfüllen und sicher verwendet werden können."

5 gute Gründe, einen SIG-Inspektor mit der Jahresinspektion des Spielplatzes zu beauftragen

  • Jahrlange Erfahrung in Inspektion / Bau – wir kennen alle Bereiche aus eigener Erfahrung und wissen, worauf es für den erfolgreichen und sicheren Betrieb ankommt.
  • Zeitliche Flexibilität & „da, wo Not am Manne ist“ – wir schaffen es meistens, Ihren Wunschtermin möglich zu machen. Und wenn es mal brenzlich wird, sind wir zeitnahe vor Ort.
  • Starke Vernetzung untereinander & aktive Forschung – wir stehen international und branchenübergreifend im regen Austausch mit Expertenkreisen.
  • Spezialfragen gleich vor Ort klären oder in unserem eigenen Labor testen – wir können die meisten Wissensthemen selbst abdecken und bei Bedarf im Labor genauer untersuchen.
  • Innovationen über die Norm hinaus möglich machen – wir nehmen den Mehraufwand auf uns, auch wenn Innovationen nicht eindeutig von der Norm abgedeckt sind.

Spezialwissen wird für Hochseilgärten immer wichtiger

Wir haben im Laufe der Zeit sicher über 1000 Niedrig- und Hochseilgärten gemäß EN 15567 inspiziert. Jeder von uns hat selber im Betrieb eines Hochseilgartens gearbeitet und gebaut. Darüberhinaus bilden wir uns laufend weiter. So sind wir auch den steigenden Anforderungen gewachsen, denn:

  • Die Hochseilgärten kommen in die Jahre – Abnutzung
    Manche Hochseilgärten stehen bereits seit über 20 Jahren und immer öfter kommt es zu Spezialfragen: Kann man das noch weiterverwenden? Ist das noch sicher? Wir setzen uns dafür ein, dass Bauteile so lange, wie sie sicher sind, verwendet werden. Und wenn wir es nicht mit der Sichtkontrolle beurteilen können, haben wir weitere Testmöglichkeiten vor Ort oder in unserem Labor.
  • Belastung der Wälder – Umgang mit abgestorbenen Bäumen
    Dem Klimawandel, einem Sturmschaden und der erhöhten Belastung durch den Seilgarten geschuldet, sehen sich immer mehr Hochseilgartenbesitzer mit abgestorbenen Bäumen konfrontiert. Oft sind aber gleich ein ganzer Parcours oder zentrale Bäume betroffen. Wir betreiben schon seit vielen Jahren aktive Forschung zu diesem Thema und entwickeln Testverfahren, mit denen wir beurteilen können, ob der abgestorbene Baum noch weiterverwendet werden kann und welche Maßnahmen sinnvoll bzw. notwendig sind.
  • Flying Fox – ein Thema, dass immer mehr in den Fokus rückt
    Besonders bei längeren Flying Foxes passieren immer wieder Unfälle und deshalb verdienen sie besonderes Augenmerk. Als Betreiber ist man im Normalfall mit dem Regelbetrieb stark genug gefordert. Wir bringen das Spezialwissen und den Blick von außen mit.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch für die Inspektion Ihres Spielplatzes gemäß EN 1176