Jahresinspektion / Regelmäßig wiederkehrende Inspektion von Seilgärten gemäß der EN 15567

Die Jahresinspektion für Niedrig- und Hochseilgärten, auch Jahreshauptinspektion genannt, heißt in der Norm EN 15567: 2020 – 1 „Regelmäßig wiederkehrende Inspektion“. Eine sachkundige, externe Inspektionsstelle, wie wir eine sind, führt diese einmal im Jahr durch. Dabei wird der Hochseilgarten genau unter die Lupe genommen und vor allem auf Abnutzung, Verrottung und verdeckte Schäden untersucht. Mehr erfahren Sie hier in diesem Beitrag.

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen für Hochseilgärten

  • Blick von einem außenstehenden Experten
    Die Jahresinspektion ist mit dem „Pickerl“ beim Auto zu vergleichen. Hier holt man auch einen außenstehenden Experten zu Rate. Außerdem ist es hilfreich, dass eine Person, die weder betriebsblind noch wirtschaftlich befangen ist, den Hochseilgarten kontrolliert. Es erhöht die Qualität deutlich, wenn nicht die Person, die die Wartung macht, sich selbst überprüft (Vieraugenprinzip). Das ist auch ein Grundprinzip der ISO 17090 für Inspektionsstellen.
  • Vorgeschrieben laut EN 15567
    In der Hochseilgartennorm EN 15567 Teil 1 ist die regelmäßig wiederkehrende Inspektion jährlich vorgesehen – zumindest alle 15 Monate, wobei der Stichtag die Erstinspektion ist. Das heißt, man kann nicht die Inspektion immer 3 Monate nach hinten verschieben. Die Norm ist kein Gesetz, kann aber als Stand der Technik angesehen werden und wird vom Gericht auch so bewertet.
  • Besondere Gefahren erkennen
    Das Wissen in der Hochseilgartenbranche wächst ständig und immer wieder entdecken Inspektoren Gefahrenstellen, die bis dato so nicht bekannt waren. Wir von der SIG sind im engen fachlichen Austausch mit anderen Inspektoren und den Hochseilgarten-Vereinen und geben diese Erkenntnisse an Sie weiter, damit Ihre Teilnehmer möglichst unfallfrei klettern können.

In einem telefonischen Erstgespräch klären wir die Rahmenbedingungen, Besonderheiten und erste Fragen. Sie bekommen von uns ein Angebot und so Sie dieses annehmen, vereinbaren wir einen Inspektionstermin.

Bei der Jahresinspektion kommen wir – meistens zwei unserer Inspektoren – zu Ihrem Hochseilgarten. Nachdem wir uns einen allgemeinen Überblick verschafft haben, klettern wir die einzelnen Parcours / Übungen durch. Dabei informieren wir uns vorab, welches Verbindungsmittel und Sicherungssystem Sie verwenden. Dies ist für uns zum einen wichtig, da die EN 15567 je nach Sicherungssystem unterschiedliche Anforderungen an die Konstruktion stellt, zum anderen können wir so das Teilnehmerverhalten besser einschätzen und mögliche Abstände zu Hindernissen bewerten. Bei der Begehung achten wir beispielsweise auf:

  • Zustand der einzelnen Elemente
  • Geschwindigkeit der Ziplines und deren Freiräume, Landezonen und Anlandegeschwindigkeit sowie Notfallsbremsen
  • Drahtbrüche am freien Seil sowie unter Klemmen etc
  • Verrottung von Holzteilen, Masten, Standfestigkeit von abgestorbenen Bäumen
  • Abnutzung bei den Aufhängungen von Höhensicherungs- oder Ablassgeräten

Zusätzlich überprüfen wir die in der EN 15567 vorgeschriebenen Dokumente wie PSA Prüfbericht, Baumkontrollbericht und Instandhaltungsanleitung.

Die gefundenen Mängel werden nach Wunsch vor Ort besprochen und auch mögliche Lösungen [CT1] zur Behebung erörtert. Dabei ist unsere jahrelange Inspektionserfahrung in Kombination mit der Erfahrung in Bau und Betrieb von Vorteil: Wir wissen, was normgerecht ist, und unterstützen praktikable und langfristige Lösungen, die nicht wieder neue Probleme schaffen.

Abschließend wird ein Bericht erstellt, wobei die Mängel in zwei Gruppen eingeteilt werden: Schwere Mängel, die sofort zu beheben sind, und leichte Mängel, für die man eine vorgegebene Zeitspanne zur Behebung bekommt. Zusätzlich bekommen Sie noch ein Dokument mitgesendet, in dem Sie die Behebung der Mängel dokumentieren können.

Sollten im Zuge der Behebung der Mängel noch Fragen auftauchen, können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren. Mit der Zustellung des Berichtes ist unser Job für Sie noch nicht erledigt. Gerne dürfen Sie uns beim Auftauchen von Fragen oder bei der Lösungssuche für bestimmte Probleme kontaktieren. Wir sehen uns eher als langfristigen Partner, der Ihnen bei sämtlichen Themen rund um die Sicherheit im Hochseilgarten zur Seite steht.

Die Euronorm für Seilgärten EN 15567 macht in diesem Punkt keinen Unterschied zwischen Niedrigseilgärten und Hochseilgärten. Niedrigseilgärten sind demnach genauso einer Erst- sowie Jahresinspektion gemäß EN 15567 zu unterziehen.

Die Erstinspektion oder wie sie in der Euronorm 15567 genannt wird „Inspektion vor Inbetriebnahme“ soll vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Danach kommt jährlich die regelmäßig wiederkehrende Inspektion, auch Jahresinspektion genannt.

Die Änderungsinspektion muss bei Veränderungen vorgenommen werden, sofern es nicht um einen Like for Like Austausch (Bauteil wird durch gleiches Bauteil ersetzt – z.B. Stahlseil wird gegen ein Stahlseil des gleichen Typs getauscht. Nicht Like for Like wenn ein nicht komprimiertes Stahlseil durch ein komprimiertes ersetzt wird.) handelt.

Ursprünglich haben wir im Zuge der Teambildung begonnen[RE1] , auch zu zweit zu inspizieren. Dabei sind wir rasch zu dem Schluss gekommen, dass es viele Vorteile für uns, aber auch für unsere Kunden bringt:

  • Unterschiedliche Fachschwerpunkte vereint
    Jeder von uns hat unterschiedliche fachliche Schwerpunkte und bei der gemeinsamen Inspektion können wir uns vor Ort einfach und rasch austauschen. So erzielen wir noch bessere Ergebnisse für unsere Kunden.
  •           Erhöhte Arbeitssicherheit gegeben
    Oft kommen wir zu Randzeiten, zu denen kein Retter vor Ort ist. Natürlich kann man auch hier Lösungen abstimmen. Aber zu zweit können wir uns gegenseitig im Notfall retten, ohne auf externe Hilfe angewiesen zu sein. In Zeiten, in denen die Arbeitssicherheitsvorschriften auch für Externe immer strenger werden, gehen wir frühzeitig auf diese Entwicklung ein.
  •           Mehr Freude am Arbeiten
    Abgesehen von den sachlichen Argumenten macht es uns einfach mehr Spaß. Wir schätzen einander sehr und erfreuen uns am gemeinsamen Arbeiten. Und wenn man vor einem Seilgarten mit 150 Elementen steht, fühlt er sich zu zweit gleich deutlich kleiner an.

Die Norm EN 15567 empfiehlt eine Inspektionsstelle gemäß ISO 17020, in der Inspektionsstellen geregelt sind. Bei der Jahresinspektion ist es gleichwertig, ob es sich dabei um eine Inspektionsstelle Typ A, Typ B oder Typ C handelt.

Wir erfüllen die Voraussetzungen der ISO 17020 als Inspektionsstelle und sind daher berechtigt sämtliche Arten der Inspektionen durchzuführen. Darüber hinaus ist Walter Siebert gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und Daniel Atorf, Dominik Preuner und Clemens Tirler sind von der IAPA ermächtigte Inspektoren.

Ein wichtiger Punkt ist dabei das Vieraugenprinzip. Nicht zuletzt aus Gründen der Qualitätssicherung darf eine Person, die am Seilgarten „herumschraubt“ (also Wartung und Instandsetzung oder gar Bau macht) nicht die eigene Arbeit überprüfen.

Der Beruf des Seilgarteninspektors ist kein geschützter Begriff. Jeder darf sich so bezeichnen. Das macht die Auswahl umso schwieriger. Es gibt keine Vorschriften zur Ausbildung oder wie viel man sich fortbilden muss.

Hier sind einige Tipps:

·       Hat der Inspektor eine Ausbildung bzw. Zertifizierung (z.B. durch IAPA, ERCA, oder in Österreich als Sachverständiger)?
·       Wie lange ist der Inspektor schon tätig?
·       Stellen Sie spezifische Fragen zu Ihrem Seilgarten, zum Beispiel:

  • Wir haben einen abgestorbenen Baum, wie sollen wir damit umgehen?
  • Wir haben Strand Vise verbaut. Unter welchen Bedingungen können Sie die abnehmen?
  • Wie oft muss man ein Stahlseil tauschen?
  • Wie lange halten Industrieschlingen[

Walter Siebert ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Seilgärten: „Wenn ein Unfall passiert und ich als Gutachter herangezogen werde, muss ich – abgesehen vom Unfallhergang – meistens folgende Fragen beantworten:
1. Gibt es eine Norm, gibt es Regeln?
2. Wurde diese Norm, wurden diese Regeln eingehalten?“

Da in der Seilgartennorm EN 15567 eine Jahresinspektion gefordert ist, sind diese Fragen zumeist einfach zu klären. Wenn man sich an die Norm hält, wird angenommen, dass man nach dem Stand der Technik handelt.

Wir leben in einer Zeit, in der die Dokumentation immer wichtiger wird. Wir geben unser Wissen über die aktuellen Entwicklungen aktiv an unsere Kunden weiter und geben Hinweise, wie die Dokumentation verbessert werden kann. Allgemein gilt der Spruch: „Wer schreibt, der bleibt.“ Mittlerweile auch für Hochseilgärten.

Wichtig ist nicht nur die Jahresinspektion inklusive Inspektionsbericht, sondern auch die Dokumentation der Mängel. Unsere Kunden bekommen von uns ein Dokument, in dem sie diese Behebung der Mängel übersichtlich festhalten können. Wir empfehlen, dieses Dokument mit dem Bericht abzulegen.

Auch operative und tägliche Inspektionen, die in den Aufgabenbereich des Betreibers fallen, sollten übrigens mit einer Checkliste dokumentiert werden.

Feedback vom Kunden: "Für uns ist Sicherheit oberste Priorität – Wir betreiben nachhaltige Sicherheitsforschung: Bauteile sollen verwendet werden, solange sie sicher ihren Zweck erfüllen und sicher verwendet werden können."

5 gute Gründe, einen SIG Inspektor mit der Jahresinspektion des Hochseilgartens zu beauftragen

  • Mehr als 75 Jahre Erfahrung in Inspektion / Bau / Betrieb – wir kennen alle Bereiche des Seilgartens aus eigener Erfahrung und wissen, worauf es für den erfolgreichen Betrieb ankommt.
  • Zeitliche Flexibilität und „Da, wo Not am Manne ist“ – wir schaffen es meistens, den Wunschtermin möglich zu machen und wenn es brenzlig wird, sind wir zeitnahe vor Ort.
  • Starke Vernetzung untereinander und aktive Forschung – wir stehen branchenübergreifend und auch international im regen Austausch mit Expertenkreisen (z.B. SISKA, ISA, FISAT und andere).
  • Spezialfragen gleich vor Ort mitbeantworten oder in unserem eigenen Labor testen – wir können die meisten Wissensthemen selber abdecken und bei Bedarf im Labor genauer untersuchen.
  • Über die Norm hinaus Innovationen möglich machen – wir nehmen den Mehraufwand auf uns, auch wenn Innovationen nicht eindeutig von der Norm abgedeckt sind.

Spezialwissen wird für Hochseilgärten immer wichtiger

Wir haben im Laufe der Zeit sicher über 1000 Niedrig- und Hochseilgärten gemäß EN 15567 inspiziert. Jeder von uns hat selber im Betrieb eines Hochseilgartens gearbeitet und gebaut. Darüberhinaus bilden wir uns laufend weiter. So sind wir auch den steigenden Anforderungen gewachsen, denn:

  • Die Hochseilgärten kommen in die Jahre – Abnutzung
    Manche Hochseilgärten stehen bereits seit über 20 Jahren und immer öfter kommt es zu Spezialfragen: Kann man das noch weiterverwenden? Ist das noch sicher? Wir setzen uns dafür ein, dass Bauteile so lange, wie sie sicher sind, verwendet werden. Und wenn wir es nicht mit der Sichtkontrolle beurteilen können, haben wir weitere Testmöglichkeiten vor Ort oder in unserem Labor.
  • Belastung der Wälder – Umgang mit abgestorbenen Bäumen
    Dem Klimawandel, einem Sturmschaden und der erhöhten Belastung durch den Seilgarten geschuldet, sehen sich immer mehr Hochseilgartenbesitzer mit abgestorbenen Bäumen konfrontiert. Oft sind aber gleich ein ganzer Parcours oder zentrale Bäume betroffen. Wir betreiben schon seit vielen Jahren aktive Forschung zu diesem Thema und entwickeln Testverfahren, mit denen wir beurteilen können, ob der abgestorbene Baum noch weiterverwendet werden kann und welche Maßnahmen sinnvoll bzw. notwendig sind.
  • Flying Fox – ein Thema, dass immer mehr in den Fokus rückt
    Besonders bei längeren Flying Foxes passieren immer wieder Unfälle und deshalb verdienen sie besonderes Augenmerk. Als Betreiber ist man im Normalfall mit dem Regelbetrieb stark genug gefordert. Wir bringen das Spezialwissen und den Blick von außen mit.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch für die Jahresinspektion Ihres Hochseilgartens gemäß EN 15567