Erstinspektion / Inspektion vor Inbetriebnahme von Seilgärten gemäß der EN 15567
Die „Inspektion vor Inbetriebnahme“ oder Erstinspektion, wie sie im allgemeinen Sprachgebrauch auch genannt wird, ist gemäß Norm EN 15567:2020 verpflichtend vorgeschrieben. Neben der Funktionsprüfung und Kontrolle in der Höhe werden ggfs. auch die Zertifikate der einzelnen Bauteile und deren sachgerechte Verwendung in der Konstruktion überprüft. Zudem wird überprüft, ob die Bauausführung den Plänen entspricht. Vor der Inbetriebnahme braucht es eine sachkompetente Überprüfung durch eine externe Person, wie wir es sind:
F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen für Hochseilgärten
Warum braucht man die Erstinspektion / Inspektion vor Inbetriebnahme laut EN 15567?
- Betriebsblindheit verhindern
Wenn man lange Zeit an einem Projekt arbeitet, neigt man dazu, Fehler oder Mängel zu übersehen. Man kann aktuelle Vorgänge und Situationen nicht mehr neu beurteilen. Eine Erstinspektion durch einen externen Prüfer gewährt einen unvoreingenommenen Blick von außen. Das verhindert Betriebsblindheit – und hat den Vorteil, dass der Prüfer bei Anmerkungen von Mängeln keine wirtschaftliche Befangenheit hat. Diese Prinzipien sind auch Grundsteine der ISO 17020 für Inspektionsstellen.
- Forderung der EN 15567
Gemäß der Seilgartennorm EN 15567 Teil 1 ist die Inspektion vor Inbetriebnahme verpflichtend und muss durchgeführt werden, bevor die ersten Kunden die Anlage betreten. In den Folgejahren muss dann jährlich eine regelmäßig wiederkehrende Inspektion (Jahresinspektion) durchgeführt werden.
- Am Puls der Zeit bleiben
Durch den engen Austausch in verschiedenen Seilgartenfachkreisen und mit anderen Inspektoren sind wir zeitnahe informiert, wenn neue Gefahrenstellen gefunden werden – und geben dieses Wissen auch an Sie weiter. Dadurch können Sie Ihre Kunden eine sichere Klettererfahrung in Ihrem Seilgarten bieten.
Wie läuft eine Erstinspektion / Inspektion vor Inbetriebnahme laut EN 15567 ab?
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, klären wir in einem telefonischen Erstgespräch die Rahmenbedingungen, Besonderheiten Ihres Parks und allfällige Fragen. Anschließend bekommen Sie von uns ein Angebot zugeschickt. Sobald Sie dieses annehmen, vereinbaren wir einen Inspektionstermin mit Ihnen.
Gerade für eine Erstinspektion macht es Sinn, uns schon während der Planung zu kontaktieren und einzubeziehen. So gibt es bei der Abnahme keine unangenehmen Überraschungen – zum Beispiel, weil nicht normgerechte Bauteile verwendet wurden.
Zur Erstinspektion kommen wir in Ihren Hochseilgarten. Als Erstes verschaffen wir uns einen Überblick über den Park und lassen uns die geforderten Dokumente zeigen. Anschließend beginnen wir mit der Inspektion. Dabei achten wir auf das typische Teilnehmerverhalten mit dem Sicherungssystem – das hilft uns, bestimmte Aspekte besser beurteilen zu können. Beim Durchklettern der Anlage achten wir zum Beispiel auf:
- Fallräume der Elemente
- Möglichkeiten der Fehleinhängung
- Geschwindigkeit der Ziplines und deren Freiräume, Landezonen und Anlandegeschwindigkeit sowie Notfallbremsen
- Konstruktion der Sicherungsebene und Verbindung mit dem Tragwerk
- Besonderheiten des jeweiligen Sicherungssystems
Die gefundenen Mängel besprechen wir gerne direkt mit Ihnen vor Ort. Anschließend bekommen Sie den angefertigten Bericht von uns übermittelt. In diesem unterscheiden wir zwischen 2 Arten der Mängel:
Schwerer Mangel:
Diese sind noch vor der Inbetriebnahme zu beheben. Hierunter fallen alle Mängel, die einen schweren Unfall zur Folge haben können oder direkt gegen Normen verstoßen.
Leichter Mangel:
Für diese Mängel erhalten Sie einen Zeitrahmen, in dem Sie den Mangel beheben müssen.
Die Behebung muss für beide Mangelarten dokumentiert werden. Dafür schicken wir Ihnen ein Dokument mit, in welchem Sie die Arbeiten festhalten können.
Sollten im Nachhinein (zum Beispiel bei der Mangelbehebung) noch Fragen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Normkonformität aufkommen, kontaktieren Sie uns gerne erneut. Für uns geht der Job über die Übermittlung des Berichts hinaus. Wir sehen uns eher als langfristen Partner, der Ihnen jederzeit bei Themen rund um die Sicherheit im Seilgarten zur Seite steht.
Warum kommen meistens zwei SIG-Inspektoren?
- Unterschiedliche Fachschwerpunkte vereint
Jeder von uns hat unterschiedliche fachliche Schwerpunkte – bei der gemeinsamen Inspektion können wir uns vor Ort einfach und rasch austauschen. So erzielen wir bessere Ergebnisse für unsere Kunden. - Erhöhte Arbeitssicherheit gegeben
Oft kommen wir zu Randzeiten, zu denen kein Retter vor Ort ist. Zu zweit können wir uns gegenseitig im Notfall retten, ohne auf externe Hilfe angewiesen zu sein. In Zeiten, in denen die Arbeitssicherheitsvorschriften auch für Externe immer strenger werden, gehen wir frühzeitig auf diese Entwicklung ein.
Wer darf die Inspektion vor Inbetriebnahme laut EN 15567 durchführen?
Die Norm EN 15567-1 schreibt vor, dass die Anlage vor Inbetriebnahme ihren Anforderungen entsprechend kontrolliert werden muss. Diese Inspektion darf genauso wie die Jahresinspektion nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Die Norm empfiehlt, dass der Inspektor von einer Inspektionsstelle Typ A nach EN ISO 17020:2012 kommt. Das bedeutet, dass er unabhängig ist und selbst keinen Park besitzt, betreibt oder instand hält.
Was ist der Unterschied zwischen einer Jahresinspektion und einer Erstinspektion?
Die Erstinspektion oder wie sie in der Euronorm 15567 genannt wird „Inspektion vor Inbetriebnahme“ soll – wie der Name schon sagt – vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Sie ist einmalig. Danach muss jährlich die regelmäßig wiederkehrende Inspektion, auch Jahresinspektion, durchgeführt werden. Diese können wir in den darauffolgenden Jahren gerne für Sie übernehmen. Siehe: Jahresinspektion
Was ist, wenn die Anlage seit Jahren in Betrieb ist, aber keine Erstinspektion hatte?
Die Erstinspektion oder wie sie in der Euronorm 15567 genannt wird „Inspektion vor Inbetriebnahme“ soll – wie der Name schon sagt – vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Sie ist einmalig. Danach muss jährlich die regelmäßig wiederkehrende Inspektion, auch Jahresinspektion, durchgeführt werden. Diese können wir in den darauffolgenden Jahren gerne für Sie übernehmen. Siehe: Jahresinspektion
Feedback vom Kunden: "Für uns ist Sicherheit oberste Priorität – Wir betreiben nachhaltige Sicherheitsforschung: Bauteile sollen verwendet werden, solange sie sicher ihren Zweck erfüllen und sicher verwendet werden können."
5 gute Gründe, einen SIG-Inspektor mit der Erstinspektion zu beauftragen
- Mehr als 75 Jahre Erfahrung in Inspektion / Bau / Betrieb – wir kennen alle Bereiche des Seilgartens aus eigener Erfahrung und wissen, worauf es für den erfolgreichen Betrieb ankommt.
- Zeitliche Flexibilität & „da, wo Not am Manne ist“ – wir schaffen es meistens, Ihren Wunschtermin möglich zu machen. Und wenn es mal brenzlich wird, sind wir zeitnahe vor Ort.
- Starke Vernetzung untereinander & aktive Forschung – wir stehen international und branchenübergreifend im regen Austausch mit Expertenkreisen (z. B. SISKA, ISA, FISAT und andere).
- Spezialfragen gleich vor Ort klären oder in unserem eigenen Labor testen – wir können die meisten selbst abdecken und bei Bedarf im Labor genauer untersuchen.
- Innovationen über die Norm hinaus möglich machen – wir nehmen den Mehraufwand auf uns, auch wenn Innovationen nicht eindeutig von der Norm abgedeckt sind.