Überprüfung und Hauptinspektion von Kletter- und Boulderanlagen gemäß EN 12572

Um den Sicherheitsstandards für Boulder- und Kletteranlagen gerecht zu bleiben, wird neben den regelmäßigen Kontrollen der Kletterwände auch eine jährliche Hauptinspektion gefordert. Diese Hauptinspektion sollte dabei immer von Experten durchgeführt werden – hier kommen wir ins Spiel! Die SIG bietet kundenorientierte Inspektionstätigkeiten gemäß EN 12572 und hilft dabei, dass Kletterhallen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen für Kletterhallen und Boulderanlagen

  • Vorgeschrieben laut Norm EN 12572
    In der Norm EN 12572 ist eine jährliche Inspektion auf Basis der Herstellerangaben vorgeschrieben. Dabei gibt der Hersteller die konkreten Maßnahmen für das vor, was bei der Hauptinspektion durchzuführen ist. Auch darüber hinaus lassen wir unser Wissen einfließen.
  • Besondere Gefahren erkennen
    Selbst wenn die Kletterhalle durch einen erfahrenen Erbauer errichtet wurde, treten immer wieder diverse Gefahrenquellen auf. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, diese zu erkennen und zielgerichtete Lösungen für einen sicheren Betrieb der Halle gemeinsam mit dem Ihnen auszuarbeiten.
  • Schutz gegen Betriebsblindheit
    Sogar bei sorgfältiger, regelmäßiger Kontrolle durch das eigene Personal ist niemand vor Betriebsblindheit gefeit. Mit unserem unabhängigen, frischen Blick von außen können wir frühzeitig auf Abnutzung hinweisen und tragen maßgeblich zur Sicherheit der Anlage bei.

In der Regel kommen zwei unserer erfahrenen Inspektoren direkt zu Ihnen in die Anlage, um sämtliche Kletterwände gründlich und gemäß den geltenden Normen zu überprüfen. Sie gehen dabei systematisch vor, um sicherzustellen, dass jede Wand den Sicherheitsanforderungen entspricht und alle wichtigen Punkte beachtet werden.

Ein solides Fundament ist entscheidend für die Stabilität und Langlebigkeit einer Kletterwand – genau wie bei einem Bauwerk ist es das tragende Element. Deshalb ist es wichtig, dass uns auch der Unterbau der Kletterwände zugänglich ist. So können wir hinter den Kulissen nach dem Rechten sehen und eventuelle Schwachstellen frühzeitig erkennen, bevor sie zu einem Problem werden. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die gesamte Anlage sicher bleibt und den höchsten Standards entspricht.

Sofern dies gewünscht wird, können wir gegebenenfalls auch vorgeschriebene Wartungsmaßnahmen übernehmen.

Nach der Inspektion verfassen wir einen Bericht, in dem die Mängel angeführt und die gesetzten Maßnahmen beschrieben werden. Zusätzlich bekommen Sie ein Dokument, in dem Sie die Behebung der Mängel protokollieren können. Damit sorgen Sie für eine professionelle Dokumentation, auf die aktuell immer mehr Wert gelegt wird.

  • Unterschiedliche Fachschwerpunkte vereint
    Jeder von uns hat unterschiedliche fachliche Schwerpunkte – bei der gemeinsamen Inspektion können wir uns vor Ort einfach und rasch austauschen. So erzielen wir bessere Ergebnisse für unsere Kunden.
  • Erhöhte Arbeitssicherheit gegeben
    Oft kommen wir zu Randzeiten, zu denen kein Retter vor Ort ist. Zu zweit können wir uns gegenseitig im Notfall retten, ohne auf externe Hilfe angewiesen zu sein. In Zeiten, in denen die Arbeitssicherheitsvorschriften auch für Externe immer strenger werden, gehen wir frühzeitig auf diese Entwicklung ein.
  • Mehr Freude am Arbeiten
    Abgesehen von den fachlichen Argumenten macht es uns einfach mehr Spaß. Wir schätzen einander sehr und freuen uns auf das gemeinsame Arbeiten. Und wenn man vor einem Seilgarten mit 150 Elementen steht, fühlt er sich zu zweit gleich deutlich kleiner an.

Wer die Hauptinspektionen für Kletterhallen durchführen darf, ist in der Norm EN 12572 nicht so genau geregelt. Das gibt mehr Freiraum, macht aber die Auswahl für den Betreiber auch schwieriger, da er selbst die Expertise einschätzen muss. Bei der Wahl des Inspektors sollten Sie auf langjährige Erfahrung im Bau, Betrieb sowie Inspektionsgeschehen Wert legen. SIG-Inspektoren können mit diesem Spezialwissen punkten.

Die Norm EN 15567 empfiehlt eine Inspektionsstelle gemäß ISO 17020, in der Inspektionsstellen geregelt sind. Bei der Jahresinspektion ist es gleichwertig, ob es sich dabei um eine Inspektionsstelle Typ A, Typ B oder Typ C handelt.

Wir erfüllen die Voraussetzungen der ISO 17020 als Inspektionsstelle und sind daher berechtigt sämtliche Arten der Inspektionen durchzuführen. Darüber hinaus ist Walter Siebert gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und Daniel Atorf, Dominik Preuner und Clemens Tirler sind von der IAPA ermächtigte Inspektoren.

Ein wichtiger Punkt ist dabei das Vieraugenprinzip. Nicht zuletzt aus Gründen der Qualitätssicherung darf eine Person, die am Seilgarten „herumschraubt“ (also Wartung und Instandsetzung oder gar Bau macht) nicht die eigene Arbeit überprüfen.

  • Ja, wir führen Belastungstests durch. Dafür gibt es im Normalfall zwei Anlässe:

    1. Sofern Belastungstests vom Hersteller vorgeschrieben sind und nicht von ihm selbst durchgeführt wurden.
    2. Falls die Stabilität der Anlagen nicht anders evaluiert werden kann, kann diese mit Belastungstests nachgewiesen werden.

Feedback vom Kunden: "Für uns ist Sicherheit oberste Priorität – Wir betreiben nachhaltige Sicherheitsforschung: Bauteile sollen verwendet werden, solange sie sicher ihren Zweck erfüllen und sicher verwendet werden können."

5 gute Gründe, einen SIG-Inspektor mit der Überprüfung gemäß EN 12572 zu beauftragen

  • Mehr als 75 Jahre Erfahrung in Inspektion – wir kennen alle Bereiche aus eigener Erfahrung und wissen, worauf es für den erfolgreichen und sicheren Betrieb ankommt.
  • Zeitliche Flexibilität & „da, wo Not am Manne ist“ – wir schaffen es meistens, Ihren Wunschtermin möglich zu machen. Und wenn es mal brenzlich wird, sind wir zeitnahe vor Ort.
  • Starke Vernetzung untereinander & aktive Forschung – wir stehen international und branchenübergreifend im regen Austausch mit Expertenkreisen
  • Spezialfragen gleich vor Ort klären oder in unserem eigenen Labor testen – wir können die meisten Wissensthemen selbst abdecken und bei Bedarf im Labor genauer untersuchen.
  • Themenübergreifendes Wissen – aufgrund der diversen Tätigkeiten in den Bereichen Hochseilgärten, Niederseilgärten und Spielplätze sind wir in der Lage, über den Tellerrand hinauszublicken und ein breiteres Spektrum an Leistungen anzubieten. Auch vor diversen Spiel- und Sportgeräten machen wir keinen Halt.

Spezialwissen wird für Kletter- und Boulderanlagen immer wichtiger

Kletterhallen bestehen inzwischen meist nicht mehr nur aus klassischen Kletterwänden, sondern wurden um zahlreiche Zusatzelemente wie z. B. Kilterboards oder Moonboards ergänzt. Deshalb benötigen Kletterhallen-Inspektoren zusätzliches Wissen zum sicherheitsgemäßen Überprüfen dieser Anlagen.

  • Erfahrung macht den Meister

Wir haben mit Boulder- und Kletteranlagen seit den 1980er Jahren zu tun. Unser breites Zusatzwissen geben wir direkt an unsere Kunden weiter, damit diese einen sicheren Betrieb der Kletter-/Boulderhalle für ihre Gäste gewährleisten können.

  • Vielseitige Anforderungen
    Bei einer Vielzahl an Kletterhallenerbauern werden wir immer wieder mit unterschiedlichen Bauarten und unterschiedlichen Lösungen konfrontiert. Durch unsere Erfahrung können wir beurteilen, was sicher ist und was nicht.
  • Unterstützung bei Entscheidungen
    Bei Fragen und Gefahrensituationen, welche als Betreiber schwierig einzuschätzen sind, stehen wir mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir langfristige, nachhaltige Lösungen.

 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch einer Hauptinspektion von Kletter- und Boulderanlagen gemäß EN 12572